Eine Mahnung kommt vom Gläubiger, ein Inkassoschreiben von einem Inkassounternehmen – beides sind keine gerichtlichen Entscheidungen. Ein Mahnbescheid kommt vom Amtsgericht und wird im gelben Umschlag zugestellt: Wer die Forderung bestreitet, muss innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen.
Die Schreiben im Überblick
| Schreiben | Absender | Was tun? |
|---|---|---|
| Mahnung | Gläubiger | Forderung prüfen; zahlen, Raten vereinbaren oder schriftlich widersprechen. |
| Inkassoschreiben | Inkassounternehmen | Forderung und Registrierung prüfen, Zusatzkosten hinterfragen. |
| Mahnbescheid | Amtsgericht (Mahngericht) | Binnen 2 Wochen zahlen oder mit beiliegendem Formular widersprechen. |
| Vollstreckungsbescheid | Amtsgericht | Binnen 2 Wochen Einspruch – sonst droht Zwangsvollstreckung. |
Seriöses Inkasso erkennen
- Gläubiger, Vertrags- oder Rechnungsnummer und Grund der Forderung müssen genannt sein.
- Inkassounternehmen müssen registriert sein – prüfbar im Rechtsdienstleistungsregister.
- Vorsicht bei reinen E-Mail-Forderungen, Auslandskonten und Drohungen.
Mahnbescheid erhalten: Schritt für Schritt
- Echtheit prüfen: Zustellung per Post im gelben Umschlag, Absender ist ein Amtsgericht.
- Zustelldatum notieren: Die 2-Wochen-Frist beginnt mit der Zustellung.
- Entscheiden: Berechtigt → zahlen oder Raten vereinbaren. Unberechtigt oder unklar → widersprechen.
- Widerspruch: Beiliegenden Vordruck ausfüllen und an das Gericht senden, nicht ans Inkassobüro. Eine Begründung ist nicht nötig.
Was passiert ohne Widerspruch?
Ohne Widerspruch und Zahlung kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Dagegen ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch möglich. Danach kann ein Gerichtsvollzieher vollstrecken – Kosten und Zinsen kommen hinzu.
Häufige Fragen
Wie lange ist die Widerspruchsfrist beim Mahnbescheid?
Muss ich auf ein Inkassoschreiben reagieren?
Woran erkenne ich einen echten Mahnbescheid?
Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung. Maßgeblich ist immer der Text deines Briefes und die darin genannte Frist. Im Zweifel hilft eine Beratungsstelle (z. B. Migrationsberatung, Verbraucherzentrale, Sozialberatung).