Der Steuerbescheid zeigt, ob du eine Erstattung bekommst oder nachzahlen musst. Einspruch ist innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe möglich. Seit 2025 gilt ein per Post versandter Bescheid am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben; die Frist beginnt am Tag danach.
So liest du den Steuerbescheid
- Festsetzung: die festgesetzte Steuer.
- Abrechnung: Erstattung oder Nachzahlung mit Fälligkeit.
- Erläuterungen: wo das Finanzamt von deiner Erklärung abweicht – unbedingt lesen.
- Vorläufig / Vorbehalt der Nachprüfung: Teile sind noch nicht endgültig.
- Rechtsbehelfsbelehrung: Einspruchsmöglichkeit und Frist.
Einspruchsfrist berechnen
Die Frist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe. Für Bescheide, die nach dem 31.12.2024 zur Post gegeben oder elektronisch bereitgestellt wurden, gilt die Bekanntgabe am vierten Tag danach (vorher drei Tage). Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag.
So legst du Einspruch ein
- Schriftlich oder über ELSTER – kostenlos.
- Steuernummer, Datum des Bescheids und die strittigen Punkte angeben.
- Begründung und Belege können nachgereicht werden – entscheidend ist die Frist.
- Der Einspruch stoppt eine Nachzahlung nicht automatisch; dafür ist ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nötig.
Häufige Fragen
Wie lange kann ich gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen?
Kostet ein Einspruch beim Finanzamt Geld?
Muss ich trotz Einspruch nachzahlen?
Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung. Maßgeblich ist immer der Text deines Briefes und die darin genannte Frist. Im Zweifel hilft eine Beratungsstelle (z. B. Migrationsberatung, Verbraucherzentrale, Sozialberatung).