Beitragsservice

Rundfunkbeitrag: Was tun, wenn ein Brief vom Beitragsservice kommt?

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Kurz gesagt

Der Rundfunkbeitrag wird einmal pro Wohnung gezahlt – unabhängig von Geräten. Stand 2026 beträgt er 18,36 € im Monat (meist vierteljährlich 55,08 €). Zahlt schon jemand in deiner Wohnung, musst du nicht doppelt zahlen. Wer Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen oder unter Umständen BAföG bezieht, kann eine Befreiung beantragen – sie gilt nicht automatisch.

Welche Briefe kommen?

  1. Anschreiben nach der Anmeldung einer neuen Wohnung
  2. Zahlungsaufforderung mit Beitragsnummer
  3. Zahlungserinnerung
  4. Festsetzungsbescheid – formelle Festsetzung der Rückstände, meist mit Säumniszuschlag
  5. Vollstreckung, wenn weiterhin nicht gezahlt wird

Es zahlt schon jemand in der Wohnung

Der Beitrag gilt pro Wohnung, nicht pro Person. Zahlt ein Mitbewohner oder Familienmitglied bereits, teile dem Beitragsservice dessen Beitragsnummer und Namen mit – online auf rundfunkbeitrag.de.

Befreiung und Ermäßigung

  • Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld)
  • Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Asylbewerberleistungen
  • BAföG, wenn man nicht bei den Eltern wohnt

Dem Antrag eine Kopie des Bewilligungsbescheids beilegen. Die Befreiung gilt für den Zeitraum des Bescheids und muss bei einem neuen Bescheid erneuert werden. Für Menschen mit Merkzeichen RF gibt es eine Ermäßigung.

Wichtig: Der Bezug von Leistungen befreit nicht automatisch – der Antrag muss beim Beitragsservice gestellt werden.

Festsetzungsbescheid erhalten

Ist der Festsetzungsbescheid falsch (z. B. weil du in dem Zeitraum befreit warst oder schon über eine andere Wohnung gezahlt hast), kannst du innerhalb der Frist aus der Rechtsbehelfsbelehrung – in der Regel ein Monat – schriftlich Widerspruch einlegen. Ist die Forderung berechtigt, zahle oder vereinbare eine Ratenzahlung, um weitere Kosten zu vermeiden.

Vorsicht vor gefälschten E-Mails

Im Namen des Beitragsservice kursieren gefälschte E-Mails und SMS. Klicke keine Zahlungslinks an, sondern rufe rundfunkbeitrag.de selbst im Browser auf.

Häufige Fragen

Muss ich Rundfunkbeitrag zahlen, wenn ich keinen Fernseher habe?
Ja. Der Beitrag ist an die Wohnung gebunden, nicht an Geräte.
Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag 2026?
Stand 2026: 18,36 € pro Monat. Über eine Erhöhung wurde vor dem Bundesverfassungsgericht gestritten – den aktuellen Betrag findest du auf rundfunkbeitrag.de.
Bin ich mit Grundsicherungsgeld automatisch befreit?
Nein. Du hast Anspruch auf Befreiung, musst sie aber mit einer Kopie des Bewilligungsbescheids beantragen.
Muss jeder in einer WG zahlen?
Nein. Pro Wohnung wird nur ein Beitrag fällig.

Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung. Maßgeblich ist immer der Text deines Briefes und die darin genannte Frist. Im Zweifel hilft eine Beratungsstelle (z. B. Migrationsberatung, Verbraucherzentrale, Sozialberatung).

Quellen & offizielle Stellen